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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Chromascope Studio
Inhaber: Tobias Huber
84503 Altötting, Deutschland
E-Mail: kontakt@chromascope.de

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Chromascope Studio (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem jeweiligen „Auftraggeber“, unabhängig davon, ob der Auftraggeber Unternehmer (§ 14 BGB), juristische Person des öffentlichen Rechts, Verein oder Verbraucher (§ 13 BGB) ist.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlichanerkannt wurden.

2. Vertragsgegenstand

Chromascope Studio bietet Dienstleistungen im Bereich der Medienproduktion an – insbesondere:

  • Konzeption, Film- und Videoproduktion, Drohnenaufnahmen und Postproduktion,

  • Schnitt, Farbkorrektur, Animation und Sounddesign.

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich jeweils aus dem schriftlichen Angebot, der Projektbeschreibung oder der Auftragsbestätigung.

3. Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber ein Angebot des Auftragnehmers schriftlich oder elektronischannimmt (z. B. per E-Mail).
In der Regel wird ein Projektvertrag oder eine schriftliche Auftragsbestätigung erstellt, in der Leistungsumfang, Zeitplan, Vergütung und Nutzungsrechte festgehalten sind.

4. Leistungsumfang und Korrekturen

Der Auftragnehmer führt die beauftragten Leistungen sorgfältig, fachgerecht und termingerecht aus.
Sofern nicht anders vereinbart, umfasst der Leistungsumfang:

  • eine Erstfassung (erste vollständige Projektversion)

  • eine Korrekturschleife (1 + 1-Prinzip)

Weitere Anpassungen oder zusätzliche Korrekturschleifen werden nach Aufwand gesondert vergütet.
Die finale Abnahme erfolgt über den passwortgeschützten Review Space auf der Website von Chromascope Studio.
Mit Freigabe oder Nutzung der finalen Version gilt das Projekt als abgenommen.

5. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Soweit im Angebot nicht anders vereinbart, gilt folgende Zahlungsstaffel:

  • 1/3 bei Auftragsbestätigung / Projektbeauftragung

  • 1/3 bei Produktionsbeginn / erstem Drehtag

  • 1/3 bei Projektabschluss und Abnahme

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ohne Abzug fällig.
Chromascope Studio unterliegt der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG – die Rechnungen werden daher ohne Umsatzsteuer ausgestellt.
Verzugszinsen werden gemäß § 288 BGB berechnet.

6. Nutzungsrechte

Die Nutzungsrechte an den erstellten Inhalten werden im jeweiligen Einzelvertrag geregelt.
Grundsätzlich gilt:

  • Alle Rechte verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung beim Auftragnehmer.

  • Nach Zahlung erhält der Auftraggeber die vereinbarten einfachen oder ausschließlichen Nutzungsrechte im vertraglich festgelegten Umfang.

  • Eine Nutzung über diesen Rahmen hinaus bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

Chromascope Studio darf die im Rahmen des Projekts entstandenen Inhalte nach vorheriger Absprache für eigene Referenz- und Präsentationszwecke (z. B. Website, Social Media, Showreel) verwenden.

7. Haftung

Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
Bei einfacher Fahrlässigkeit besteht eine Haftung nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), beschränkt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden.
Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Datenverlust ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

8. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt alle zur Projektdurchführung erforderlichen Informationen, Materialien und Zugänge rechtzeitig bereit.
Verzögerungen, die durch fehlende Mitwirkung entstehen, verlängern vereinbarte Fristen entsprechend.
Bei Dreharbeiten trägt der Auftraggeber die Verantwortung für notwendige Drehgenehmigungen, Zugänge und Freigaben, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

9. Fremdleistungen und Subunternehmer

Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Vertragserfüllung geeignete Freelancer oder Subunternehmer einzusetzen.
Diese gelten im Verhältnis zum Auftraggeber als Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
Für deren sorgfältige Auswahl und Koordination haftet der Auftragnehmer im gesetzlichen Rahmen.

10. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Altötting, soweit gesetzlich zulässig.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine rechtlich zulässige, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

 

 

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